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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

Artikel 1: Gegenstand

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) regeln die technischen, rechtlichen und finanziellen Bedingungen, unter denen der Kunde (nachfolgend „der Kunde“) die Dienste von LUXIA, einer SaaS-Lösung zur Erstellung eines KI-Chatbots, die von ESKELIA SASU herausgegeben wird, in Anspruch nimmt.
Diese AVB gelten für sämtliche von ESKELIA (nachfolgend „der Dienstleister“) angebotenen Leistungen mit Sitz in 10 rue de Penthièvre, 75008 Paris (Frankreich), eingetragen unter der Nummer 898 123 492 RCS Paris.

Sofern kein gesonderter Vertrag zwischen ESKELIA und dem Kunden geschlossen wurde, gelten diese AVB uneingeschränkt und vorbehaltlos für jede Dienstbestellung oder jedes Abonnement (monatlich oder jährlich), das in Zusammenhang mit LUXIA erfolgt.

Artikel 2: Anwendungsbereich

Jeder Kauf oder jedes vom Kunden abgeschlossene Abonnement setzt die vollständige Zustimmung zu diesen AVB voraus. Der Kunde bestätigt, sie gelesen, verstanden und ohne Vorbehalt akzeptiert zu haben. Von diesen AVB abweichende Allgemeine oder Besondere Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ESKELIA stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

Vor einer Dienstleistungserbringung kann dem Kunden ein Kostenvoranschlag oder ein kommerzielles Angebot übermittelt werden. Dieses kommerzielle Angebot (bzw. der Kostenvoranschlag) ist integraler Bestandteil dieser AVB.

Artikel 3: Kostenvoranschlag, Bestellung und Abschluss von Abonnements

  1. Kostenvoranschlag / Angebot: Sofern nicht anders angegeben, ist ein Kostenvoranschlag oder kommerzielles Angebot 1 (einen) Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann eine neue Angebotsanfrage erforderlich sein.
  2. Annahme: Jede Bestellung oder jedes Abonnement ist erst verbindlich, sobald der Kostenvoranschlag oder das kommerzielle Angebot vom Kunden schriftlich (elektronisch oder in Papierform) bestätigt wurde.
  3. Monatliche oder jährliche Abonnements:
    • Monatlicher Plan: Der Kunde bindet sich für eine monatliche Laufzeit, die sich stillschweigend verlängert.
    • Jährlicher Plan: Der Kunde bindet sich für eine Laufzeit von 12 Monaten, die sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht zuvor gekündigt.

Um das Abonnement zu kündigen oder zu ändern, hat der Kunde die in seinem LUXIA-Konto angegebene Vorgehensweise zu befolgen oder sich direkt an ESKELIA zu wenden.

Artikel 4: Ort, Dauer und Inbetriebnahme

  • Durchführungsort: Die Dienstleistung (Entwicklung, Wartung, Implementierung) wird online oder bei Bedarf in den Räumlichkeiten von ESKELIA erbracht.
  • Dauer: Ausführungs- oder Lieferfristen sind dem kommerziellen Angebot oder der Abonnementvereinbarung zu entnehmen. Die Termine für die Inbetriebnahme des LUXIA-Abonnements werden bei Freischaltung des Zugangs durch ESKELIA festgelegt.
  • Zusammenarbeit und Verzögerungen: Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde mit der Bereitstellung der benötigten Informationen in Verzug gerät, können sich die Liefer- oder Bereitstellungsfristen entsprechend verschieben.

Artikel 5: Preise und Abonnements

  1. Geltende Preise: Die Preise ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag, dem kommerziellen Angebot oder von der LUXIA-Website. Sie werden in Euro (EUR) und netto (ohne Steuern) angegeben, sofern nicht anders vermerkt.
  2. Abonnementpläne: Die monatlichen oder jährlichen Pläne sowie ihre Preise und Funktionen sind auf der LUXIA-Website oder im kommerziellen Angebot aufgeführt. Es kann Standardformeln (monatlich oder jährlich) und spezifische, auf den Kundenbedarf zugeschnittene Angebote nach Kostenvoranschlag geben.
  3. Preisänderung: ESKELIA behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten jedoch die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Abonnementschließung gültigen Preise für die laufende Vertragslaufzeit.
  4. Zusätzliche Kosten: Kosten für Hosting, Reisen, Verpflegung oder den Erwerb externer Leistungen (sofern nötig) werden zusätzlich gemäß dem kommerziellen Angebot in Rechnung gestellt.

Artikel 6: Widerruf der Bestellung

  1. Widerrufsfrist: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kann innerhalb von 7 (sieben) Werktagen ein Widerruf möglich sein, allerdings nur, wenn die Ausführung der Leistung nicht vor Ablauf dieser Frist begonnen hat.
  2. Auswirkung des Widerrufs: Für den Kunden fallen dann keine Gebühren an, mit Ausnahme einer eventuell geleisteten Anzahlung, die nicht zurückerstattet wird.

Artikel 7: Zahlung, Modalitäten und Verzugsfolgen

  1. Zahlungsmodalitäten:
    • Die Leistungen oder Abonnements können monatlich oder jährlich abgerechnet werden, entsprechend der gewählten Option.
    • Die Rechnungen sind bei Erhalt fällig, sofern nicht anders vermerkt.
    • ESKELIA nutzt insbesondere Stripe für die Abwicklung der Zahlungen in Zusammenhang mit LUXIA-Abonnements.
  2. Zahlungsverzug:
    • Bei Zahlungsverzug oder -ausfall werden alle fälligen Beträge sofort zur Zahlung fällig.
    • Es können Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes erhoben werden.
    • Eine Pauschale von 50 € für Inkassokosten wird erhoben, zusätzlich zu eventuell nötigen gerichtlichen Schritten.
    • ESKELIA behält sich das Recht vor, den Zugang zum LUXIA-Dienst bei wiederholtem Zahlungsverzug auszusetzen oder zu kündigen.

Artikel 8: Gewährleistung und Kundendienst

  1. Gewährleistung hinsichtlich der Vertragserfüllung: Für einmalige Aufträge über 2.500 € netto gilt eine 60-tägige Gewährleistungsfrist ab Lieferung, um etwaige Funktionsfehler zu beheben.
  2. Wartung im Abonnement: Die Abonnement-Modelle beinhalten je nach gewähltem Plan Korrektur- und Weiterentwicklungswartungen. Die Details sind dem kommerziellen Angebot oder der LUXIA-Dokumentation zu entnehmen.

Artikel 9: Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, ESKELIA alle erforderlichen Informationen für die Durchführung der Dienstleistung bzw. den reibungslosen Betrieb des LUXIA-Abonnements bereitzustellen. Jegliche Verzögerung oder Unterlassung durch den Kunden kann zu zeitlichen Verschiebungen oder zusätzlichen Kosten führen.

Artikel 10: Leistungspflicht des Dienstleisters

ESKELIA verpflichtet sich im Rahmen einer sogenannten „Obligation de moyens“ dazu, die Dienstleistung oder den LUXIA-Dienst mit fachlicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringen. ESKELIA haftet nicht für Probleme, die auf eine unsachgemäße Nutzung von LUXIA durch den Kunden zurückzuführen sind.

Artikel 11: Haftung

  1. Daten und Dateien: Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. ESKELIA haftet nicht für Schäden oder Datenverluste des Kunden.
  2. Nutzung und Verbreitung: Ab Freischaltung oder Lieferung einer Leistung ist allein der Kunde für die Nutzung, den Inhalt und die Verbreitung aller Elemente über LUXIA verantwortlich.
  3. Haftungsbeschränkung: Sollte ESKELIA haftbar gemacht werden, ist der Schadensersatz auf den Gesamtbetrag beschränkt, den ESKELIA in den letzten 12 (zwölf) Monaten vor dem schädigenden Ereignis erhalten hat.

Artikel 12: Vertraulichkeit

ESKELIA verpflichtet sich zu strenger Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung gilt nicht für bereits öffentlich bekannte Informationen oder solche, die rechtmäßig von Dritten bezogen wurden.

Artikel 13: Geistiges Eigentum

  1. Erstellte Werke: Alle von ESKELIA erstellten Elemente (Entwicklungen, Dokumente, Gestaltungen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von ESKELIA.
  2. Übertragene Rechte: Sofern nicht anders vereinbart, werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Darstellung) eingeräumt, wobei die Verpflichtung besteht, einen Hinweis wie „Erstellt von ESKELIA“ und/oder einen Link zu https://www.eskelia.com zu bewahren, falls dies branchenüblich ist.
  3. Garantien des Kunden: Der Kunde garantiert, dass er über alle Rechte und Genehmigungen an den von ihm für die Leistung bzw. innerhalb von LUXIA bereitgestellten Inhalten verfügt.

Artikel 14: Höhere Gewalt

ESKELIA kann nicht für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich gemacht werden, wenn diese auf ein unvorhersehbares, unabwendbares und außerhalb ihres Einflussbereichs liegendes Ereignis (höhere Gewalt) zurückzuführen ist. Bei höherer Gewalt verlängern sich die Ausführungsfristen automatisch.

Artikel 15: Personenbezogene Daten

Falls ESKELIA gegebenenfalls als Auftragsverarbeiter (im Rahmen von Verarbeitungsschritten personenbezogener Daten des Kunden) agiert, werden die Bestimmungen der DSGVO eingehalten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Details dazu stehen in der Datenschutzrichtlinie von LUXIA sowie in den entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträgen.

Artikel 16: Unterauftragsvergabe

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass ESKELIA bei der Erbringung bestimmter Leistungen oder einzelner Module des LUXIA-Dienstes (Hosting, Zahlungsabwicklung etc.) auf Partner oder Subunternehmer zurückgreifen kann. ESKELIA bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen verantwortlich.

Artikel 17: Reklamation und Haftungsbegrenzung

Etwaige Reklamationen bezüglich der Bereitstellung der LUXIA-Dienste müssen schriftlich und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Auftreten des Problems eingereicht werden. Die Haftung von ESKELIA für direkte Schäden ist auf die tatsächlich vom Kunden gezahlten Beträge beschränkt.

Artikel 18: Kündigung

  1. Kündigung durch den Kunden: Bei einem monatlichen Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Bei einem Jahresabonnement muss die Kündigung vor dem Verlängerungsdatum erfolgen.
  2. Weitere Fälle: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (Zahlungsverzug, Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften) kann ESKELIA den Zugang zum LUXIA-Dienst sperren oder kündigen.
  3. Folgen der Kündigung: Bereits erbrachte Leistungsanteile bleiben geschuldet. Falls der Kunde während der Ausführung kündigt, hat er die bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen. Wenn die Rechnung unbezahlt bleibt, kann ESKELIA die Urheberrechte wieder zurückverlangen.

Artikel 19: Abwerbeverbot

Während der Laufzeit der Dienstleistung bzw. des Abonnements und für 12 Monate nach Ende der vertraglichen Beziehung sind beide Parteien verpflichtet, keinen Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt zu beschäftigen oder zu beauftragen. Bei Verstoß wird eine Entschädigung fällig, die einem Bruttojahresgehalt des betroffenen Mitarbeiters für 12 Monate entspricht.

Artikel 20: Werbung und Referenzen

Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf ESKELIA Name und/oder Logo des Kunden sowie die Art der erbrachten Leistung bzw. das abonnierten Angebots als Referenz aufführen (z. B. als Fallstudie, Kundenliste). Diese AVB sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung von ESKELIA nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 21: Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese AVB unterliegen dem französischen Recht. Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten eine gütliche Einigung anzustreben. Ist eine Einigung nicht möglich, wird jeder Rechtsstreit über die Auslegung oder Durchführung dieser Bedingungen den Gerichten des Gerichtsstands von ESKELIA unterbreitet oder, falls zutreffend, einer Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den folgenden Bestimmungen:

  • Streitigkeiten können der Internationalen Handelskammer unterstellt werden, gemäß ihrer Schieds- und Schlichtungsordnung. Das Schiedsurteil ist für beide Parteien verbindlich.

Artikel 22: Version und Aktualisierung

Die Online-Version dieser AVB hat Vorrang vor allen anderen gedruckten Versionen. ESKELIA kann diese AVB jederzeit ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder der Bestellung geltende Fassung.

Stand der letzten Aktualisierung: 01.01.2025 – Paris, Frankreich

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